Ablauf: Gründung eines Bewachungsgewerbes in Deutschland

1. Qualifikationen und persönliche Voraussetzungen

Die Gründung eines Bewachungsgewerbes, auch bekannt als Sicherheitsunternehmen, bietet in Deutschland eine vielversprechende Chance, in einer wichtigen Branche Fuß zu fassen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Qualifikationen und Dokumente erforderlich sind, um Ihr Unternehmen erfolgreich aufzubauen.

Pflichtqualifikationen:

  • Fachliche Qualifikation:
    Um ein Bewachungsgewerbe zu beantragen, ist mindestens das Bestehen der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO erforderlich. Diese Prüfung stellt sicher, dass Sie über das notwendige Fachwissen verfügen. Zusätzlich können Sie Ihre Qualifikationen durch eine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder einen Abschluss als Meister für Schutz und Sicherheit erweitern. Alle drei Abschlüsse erfüllen die Anforderungen zur Beantragung eines Bewachungsgewerbes.
  • Zuverlässigkeitsprüfung:
    Nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit nachweisen. Das bedeutet, dass keine relevanten Vorstrafen oder laufenden Ermittlungsverfahren gegen Sie vorliegen dürfen.
  • Erweitertes Führungszeugnis:
    Sie müssen ein erweitertes Führungszeugnis beantragen, um zu belegen, dass Sie keine relevanten Vorstrafen haben. Die Beantragung kostet etwa 13 Euro. 
  • Alter:
    Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um ein Gewerbe im Sicherheitsbereich anmelden zu dürfen.

Diese Voraussetzungen sind entscheidend für den erfolgreichen Start Ihres Sicherheitsunternehmens.

Finanzielle Stabilität:

  • Schufa:
    Eine positive Schufa-Auskunft ist erforderlich, um Ihre finanzielle Stabilität nachzuweisen. Die normale Auskunft ist kostenfrei, während eine detaillierte und ausführliche Schufa-Auskunft etwa 20 bis 30 Euro kostet. 
  • Unbedenklichkeitserklärung der Gemeinde:
    Oft wird eine Unbedenklichkeitserklärung seitens der Behörde gefordert, die bescheinigt, dass keine offenen Schulden in der Gemeinde vorliegen haben. 
  • Bescheinigung in Steuersachen:
    Darüber hinaus benötigt man eine Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt, die bestätigt, dass auch dort keine offenen Schulden vorliegen. 
  • Allgemeine Verwaltungsgebühr:
    Für die Erteilung einer gewerberechtlichen Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO wird eine Gebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) erhoben. Diese liegt zwischen 250 € und 5.000 €. Diese muss im voraus bezahlt werden, erst dann wird der Antrag bearbeitet. Die Höhe legen die jeweiligen Sachbearbeiter/innen fest. Sollte eine Absage des Bewachungsgewerbe erfolgen ist somit die Verwaltungsgebühr ebenfalls weg.

Der durchschnittliche Verwaltungsaufwand für eine Erlaubnis beträgt ca. 1.500 €.

  • Gesundheitliche Eignung:
    In bestimmten Fällen kann zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung erforderlich sein, insbesondere wenn es Gründe oder Zweifel am Verhalten gibt.

2. Gewerbeanmeldung

Sind nun alle oben aufgelisteten Punkte geprüft worden, erhalten Sie nach einigen Wochen/Monaten eine Rückmeldung. Bei einem positiven Bescheid bekommen Sie ein Dokument, in dem steht: Erlaubnis eines Bewachungsgewerbes. Somit fehlen nur noch die Gewerbeanmeldung.

  • Gewerbeanmeldung:
    Melden Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an. Dies ist der erste Schritt zur rechtlichen Anerkennung Ihres Unternehmens. Die Gewerbeanmeldung liegt bei ca. 25-50 € je nach Gemeinde. 
  • Betriebshaftpflichtversicherung:
    Sie müssen eine Betriebshaftpflichtversicherung extra für das Bewachungsgewerbe abschließen. Diese kann jährlich zwischen 350 und 400 € kosten.

Zusammenfassung: Folgende Dokumente müssen vorliegen!

  • Ausweisdokumente:
    Kopien Ihres Personalausweises oder Reisepasses. 
  • Nachweise über Qualifikationen:
    Dazu zählen Ihre Ausbildungen, Zertifikate, Schulungsnachweise und gegebenenfalls ein aktueller Lebenslauf. 
  • Erweitertes Führungszeugnis:
    Dieses Dokument bescheinigt Ihre strafrechtliche Unbedenklichkeit. 
  • Unbedenklichkeitserklärung:
    Eine Bestätigung Ihrer Gemeinde, dass keine offenen Schulden bestehen. 
  • Bescheinigung in Steuersachen:
    Diese wird vom Finanzamt ausgestellt und bestätigt, dass auch dort keine offenen Schulden vorliegen. 
  • Betriebshaftpflichtversicherung:
    Ein Nachweis über den Abschluss der Versicherung sowie der Zahlungseingang. 
  • Gewerbeanmeldung:
    Der Nachweis über die offizielle Anmeldung Ihres Gewerbes.

Die Gründung eines Sicherheitsunternehmens bringt viele unterschiedliche Anforderungen mit sich, die je nach Behörde variieren können. Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Welche speziellen Anforderungen gab es in euren Regionen? 

Lassen Sie sich gerne von uns beraten! www.jf-security.de oder info@jf-security.de