Waffensachkunde: Unterschied zwischen Sportschützen und Berufswaffenträgern

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Wer in Deutschland legal mit Schusswaffen umgehen will – sei es im privaten, sportlichen oder beruflichen Bereich – benötigt eine Waffensachkunde nach § §7 WaffG und 28 WaffG (Waffengesetz). Doch nicht jede Waffensachkunde ist gleich: Es gibt entscheidende Unterschiede zwischen der Sachkunde für Sportschützen und der für Berufswaffenträger.

Sportschützen Waffensachkunde reicht für den Sicherheitsdienst nicht aus!

Ein Sicherheitsmitarbeiter darf nicht mit einer Waffensachkunde für Sportschützen im bewaffneten Sicherheitsdienst eingesetzt werden. Dafür ist zwingend eine spezielle Waffensachkunde für Berufswaffenträger erforderlich, die umfangreicher ist und zusätzliche Inhalte behandelt.

Unterschiede im Detail: Sportschütze vs. Berufswaffenträger

Mindestdauer der Ausbildung:

  • Sportschütze: 24 UE /volle 18 Zeitstunden, z.B.: 3 Tage je 6 Stunden + Theorie und Praktische Prüfung (keine Schießprüfung zum bestehen erforderlich)
  • Berufswaffenträger: 32 UE / volle 24 Zeitstunden, z.B.: 4 Tage je 6 Stunden + zzgl. DGUV-Unterweisung + Theorie und Praktische Prüfung (Schießprüfung zum Bestehen erforderlich) z.B.: 4 Tage je 6 Stunden

Inhalte der Ausbildung:

  • Sportschütze: Waffentechnik, rechtliche Grundlagen, sichere Handhabung
  • Berufswaffenträger: Zusätzlich: Notwehr/Nothilfe, DGUV-Vorschriften, Verhalten im Einsatz

Zielgruppe:

  • Sportschütze: Private Sportschützen
  • Berufswaffenträger: Sicherheitsdienste, Personenschützer, Geld- und Werttransport

Bescheinigung:

  • Sportschütze:„Waffensachkunde für Sportschützen“
  • Berufswaffenträger:„Waffensachkunde für Berufswaffenträger“
  • für Beide Bescheinigungen gilt noch der Vermerk: an Kurzwaffen oder an Kurzwaffen und Langwaffen ausgebildet!

Empfehlung: Wenn schon die Waffensachkunde , dann komplett – inkl. Kurz- & Langwaffen

Viele Teilnehmer entscheiden sich anfangs nur für die Ausbildung an Kurzwaffen (z. B. Pistole). Doch in der Praxis kann es schnell passieren, dass der Einsatz einer Langwaffe (z. B. Gewehr) nötig oder vom Arbeitgeber gefordert wird. Wer dann nur eine eingeschränkte Sachkunde hat, muss die Ausbildung erneut absolvieren – mit unnötigem Zeit- und Kostenaufwand.

Daher unser Rat: Wenn du eine Waffensachkunde nach § §7 WaffG 28 WaffG machst, dann gleich vollständig für Kurz- und Langwaffen – damit bist du zukunftssicher aufgestellt.

Wichtig: Die richtige Bezeichnung auf der Bescheinigung

Damit die Sachkunde später von der Waffenbehörde oder einem Arbeitgeber anerkannt wird, muss die korrekte Bezeichnung auf der Teilnahmebescheinigung stehen:

  • „Waffensachkunde für Sportschützen“ → Nur gültig für sportliche Zwecke, nicht für den Sicherheitsdienst.
  • „Waffensachkunde für Berufswaffenträger“ → Erforderlich für bewaffnete Einsätze im Sicherheitsgewerbe.

Außerdem muss die Unterrichtsdauer dokumentiert sein – inklusive der absolvierten Stunden und Inhalte.

Fazit:

Eine Waffensachkunde ist nicht gleich eine Waffensachkunde. Wer im Sicherheitsdienst mit einer Waffe arbeiten will, benötigt zwingend die erweiterte Ausbildung für Berufswaffenträger – mit 24 Stunden Unterricht, DGUV-Vorgaben, Notwehr/Nothilfe-Inhalten und dem klaren Vermerk auf der Bescheinigung.

Und: Wer klug plant, legt gleich die volle Sachkunde für Kurz- und Langwaffen ab – um spätere Doppelqualifikationen zu vermeiden.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Waffensachkunde gemäß §$ 7 WaffG und 28 WaffG zu buchen.

Link: für Berufswaffenträger

Link: für Sportschützen

Lassen Sie sich gerne von uns beraten! www.jf-security.de oder info@jf-security.de

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