Schießleiter oder Standaufsicht?! – Verantwortliche Aufsichtsperson gemäß § 27 WaffG i.V.m. §§ 10 und 11 AWaffV

Schießleiter oder Standaufsicht?! – Verantwortliche Aufsichtsperson gemäß § 27 WaffG i.V.m. §§ 10 und 11 AWaffV

Die verantwortliche Aufsichtsperson gemäß § 27 WaffG in Verbindung mit den §§ 10 und 11 AWaffV ist eine Schlüsselposition im Bereich der Waffensicherheit. Sie übernimmt die Verantwortung für die sichere Handhabung von Waffen und Munition auf Schießständen und muss die Einhaltung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen gewährleisten. Der Besuch eines speziellen Kurses ist erforderlich, um diese Funktion auszuüben. Dieser Kurs vermittelt nicht nur theoretische und praktische Kenntnisse, sondern verleiht auch spezifische Berechtigungen. Allerdings ist der Kurs nur dann rechtsgültig, wenn die folgenden rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 🎯


Rechtliche Voraussetzungen für die Kursgültigkeit 📝

Der Kurs zur verantwortlichen Aufsichtsperson kann grundsätzlich jederzeit absolviert werden, jedoch ist die rechtliche Gültigkeit und die damit verbundene Berechtigung zur Ausübung der Funktion der verantwortlichen Aufsichtsperson nur dann gegeben, wenn die Teilnehmer die folgenden Voraussetzungen erfüllen: ✅

  1. Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG 📚 Die Teilnehmer des Kurses müssen bereits über eine gültige Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG verfügen. Diese Sachkunde wird durch eine Prüfung nachgewiesen und stellt sicher, dass die Person die grundlegenden Kenntnisse im sicheren Umgang mit Waffen und Munition besitzt. 💡
  2. Bedürfnisnachweis 🔑 Des Weiteren ist der Nachweis eines bestehenden Bedürfnisses erforderlich, um den Kurs zu besuchen und als verantwortliche Aufsichtsperson tätig zu werden. Dieser Nachweis erfolgt üblicherweise durch eine der folgenden Kriterien: 🎯
  • Sportschütze 🏅
  • Berufswaffenträger 👮
  • Jäger 🦅 (beim Jäger ist es schon im Jagdschein inbegriffen)

Zuverlässigkeit und Waffenbesitzkarte 🛡️ Eine weitere Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist die nachgewiesene Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen. Dies wird in der Regel durch eine gültige Waffenbesitzkarte (WBK) bewiesen. Die Waffenbesitzkarte zeigt, dass die betreffende Person nach den Vorschriften des Waffengesetzes als zuverlässig im Umgang mit Schusswaffen gilt und keine relevanten Vorstrafen oder sicherheitsrelevante Einträge aufweist. ✅


Kursinhalte und Berechtigungen 🎯

Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses zur verantwortlichen Aufsichtsperson sind die Teilnehmer nicht nur zur Übernahme von Aufsichtsfunktionen berechtigt, sondern erhalten auch weitere Rechte:

  1. Durchführung eigener Schießübungen mit anderen 🏹 Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Befugnis, eigene Schießübungen mit anderen Personen durchzuführen. Sie übernimmt dabei die Aufsicht und stellt sicher, dass alle sicherheitsrelevanten Vorschriften eingehalten werden. 📋
  2. Eigenständiges Schießen 🎯 Zusätzlich zur Aufsicht über andere Schützen darf die verantwortliche Aufsichtsperson auch allein auf einem Schießstand schießen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Person die entsprechenden rechtlichen Anforderungen erfüllt und über die notwendige Sachkunde sowie die erforderliche Zuverlässigkeit verfügt. 🔒
  3. Dokumentation und Gegenzeichnung von Schießübungen in Schießbüchern 📖 Eine weitere wichtige Berechtigung der verantwortlichen Aufsichtsperson besteht in der Dokumentation von Schießübungen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Befugnis, die durchgeführten Schießübungen in den Schießbüchern zu dokumentieren und diese Eintragungen mit ihrer Unterschrift zu gegenzeichnen. Dies ist besonders wichtig, da die Unterschrift der Aufsichtsperson die ordnungsgemäße Durchführung der Übung bestätigt und eine rechtliche Grundlage für die Nachvollziehbarkeit der Aktivitäten auf dem Schießstand bietet. ✔️

Zertifikate, Ausweise und Stempel 🏅

Im Anschluss an den Kurs zur verantwortlichen Aufsichtsperson erhalten die Teilnehmer in der Regel ein Zertifikat, das ihre erfolgreiche Teilnahme und Qualifikation dokumentiert. Häufig wird zusätzlich ein Ausweis ausgestellt, der die Person als verantwortliche Aufsichtsperson ausweist und ihre Berechtigung zur Aufsicht und Durchführung von Schießübungen offiziell bestätigt. 💳

Wichtige Informationen zu den Dokumenten:

  • Zertifikat 📜: Das Zertifikat ist ein formelles Dokument, das den erfolgreichen Abschluss des Kurses bescheinigt und die Person als verantwortliche Aufsichtsperson gemäß § 27 WaffG i.V.m. §§ 10 und 11 AWaffV ausweist. Es enthält üblicherweise Angaben zum Kursinhalt, dem Ausstellungsdatum und der Identifikation des Teilnehmers. 🏅
  • Ausweis 💳: In vielen Fällen wird zusätzlich ein Ausweis ausgestellt, der die Berechtigung zur Ausübung der Funktion der verantwortlichen Aufsichtsperson bestätigt. Dieser Ausweis ist ein praktisches Dokument, das die Person auf Anfrage vorzeigen kann.
  • Stempel und Kennzeichnung 🏷️: Auf Wunsch kann zusätzlich ein Stempel mit einer einzigartigen Kennnummer erstellt werden, der auf dem Zertifikat oder Ausweis angebracht wird. Dieser Stempel dient als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, um die Echtheit des Dokuments zu bestätigen und eine Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Durch den Stempel und die dazugehörige Nummer ist es möglich, rückwirkend zu kontrollieren, wann und von wem der Kurs absolviert wurde und wer die Verantwortung für das ausgestellte Zertifikat trägt. 🧐

Bezeichnung und rechtliche Klarheit der Zertifikate ⚖️

Der Kurs zur verantwortlichen Aufsichtsperson wird häufig unter unterschiedlichen Bezeichnungen wie „Standaufsicht“ oder „Schießleiter“ angeboten. Es ist jedoch zu betonen, dass die rechtliche Gültigkeit des Kurses und die Berechtigung zur Ausübung der Funktion der verantwortlichen Aufsichtsperson nicht davon abhängen, welche Bezeichnung verwendet wird. 📌

Wesentlich für die rechtliche Anerkennung der Qualifikation ist vielmehr, dass das Zertifikat sowie der Ausweis explizit den Titel „Verantwortliche Aufsichtsperson gemäß § 27 WaffG i.V.m. §§ 10 und 11 AWaffV“ tragen. Dieser Titel ist erforderlich, um die Kursqualifikation im rechtlichen Sinne als verantwortliche Aufsichtsperson gemäß den Vorschriften des Waffengesetzes und der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung eindeutig zu belegen. 🏛️


Missverständnisse bei der Terminologie ❓

Behörden oder Institutionen, die mit den Begriffen „Standaufsicht“ oder „Schießleiter“ weniger vertraut sind, könnten in der Praxis fälschlicherweise nach der Qualifikation des „Schießleiters“ fragen, wenn diese Begriffe verwendet werden. Um solche Missverständnisse zu vermeiden, sollte auf allen Zertifikaten und Ausweisen der Kursbezeichnung stets die exakte rechtliche Formulierung „Verantwortliche Aufsichtsperson gemäß § 27 WaffG i.V.m. §§ 10 und 11 AWaffV“ verwendet werden. 📑


Nach Abschluss erhalten die Teilnehmer nicht nur ein Zertifikat und einen Ausweis, sondern auch die Berechtigung zur Durchführung und Dokumentation von Schießübungen. Auf Wunsch kann ein zusätzlicher Stempel mit einer Kennnummer hinzugefügt werden, um die Echtheit des Zertifikats zu gewährleisten. 🔏

#Waffengesetz #AWaffV #VerantwortlicheAufsichtsperson #Schießleiter #Standaufsicht #Waffenrecht #Waffenbesitzkarte #Zertifikat #Dokumentation #Sicherheitsvorkehrungen 🎯

www.jf-security.de – info@jf-security.de