Verteidigungsschießen
Behörden/ Berufswaffenträger / Gefährdete Personen & Jäger
Verteidigungsschießen
Behörden/ Berufswaffenträger/ Gefährdete Personen & Jäger
JF Security & Protection Consulting bietet Verteidigungsschießen für Berufswaffenträger und im Sinne des § 19 WaffG persönlich gefährdete Personen an. Unser Angebot richtet sich insbesondere an Sicherheitskräfte wie z.B. Personenschützer oder Behördenangehörige sowie persönlich gefährdete Personen. Die Schulung ist einsatznah konzipiert und vermittelt die erforderlichen Fähigkeiten, um auch unter Stresssituationen sicher, wirkungsvoll und rechtlich einwandfrei handeln zu können.
Verteidigungsschießen
realistisch, rechtssicher, einsatznah.
Verteidigungsschießen -
Fachausbildung unter realitätsnahen Bedingungen
Das Verteidigungsschießen unterscheidet sich grundlegend vom sportlichen Schießen. Die Entscheidung, in einer Stresssituation eine Schusswaffe einzusetzen oder davon abzusehen – unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen, taktischer Überlegungen, variierender Lichtverhältnisse sowie der korrekten Einschätzung alternativer Handlungsmöglichkeiten – erfordert ein intensives, praxisorientiertes Training.
Im Rahmen dieses Lehrgangs werden den Teilnehmenden die grundlegenden Techniken und taktischen Prinzipien des Verteidigungsschießens vermittelt. Absolventinnen und Absolventen sollen in die Lage versetzt werden, Angriffe gegen die eigene Person unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit mit der Schusswaffe abzuwehren. Der Fokus des Lehrgangs liegt auf dem praktischen Umgang mit Schusswaffen unter möglichst realitätsnahen Bedingungen, insbesondere im Kontext von Notwehr- und Nothilfesituationen.
Für die Durchführung unserer Lehrgänge im Bereich der Verteidigung mit Schusswaffen verfügen wir über eine entsprechende Gestattung, die durch das Polizeipräsidium Paderborn (in Prüfung) erteilt wurde.
Ziel des Trainings ist die Automatisierung effizienter Verteidigungstechniken im Umgang mit der Schusswaffe – ein zentraler Erfolgsfaktor für das sichere und rechtskonforme Handeln in Extremsituationen. Nach diesem Prinzip erfolgt Ihre Ausbildung.
Verteidigungsschießen -
Fachausbildung unter realitätsnahen Bedingungen
Das Verteidigungsschießen unterscheidet sich grundlegend vom sportlichen Schießen. Die Entscheidung, in einer Stresssituation eine Schusswaffe einzusetzen oder davon abzusehen – unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen, taktischer Überlegungen, variierender Lichtverhältnisse sowie der korrekten Einschätzung alternativer Handlungsmöglichkeiten – erfordert ein intensives, praxisorientiertes Training.
Im Rahmen dieses Lehrgangs werden den Teilnehmenden die grundlegenden Techniken und taktischen Prinzipien des Verteidigungsschießens vermittelt. Absolventinnen und Absolventen sollen in die Lage versetzt werden, Angriffe gegen die eigene Person unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit mit der Schusswaffe abzuwehren. Der Fokus des Lehrgangs liegt auf dem praktischen Umgang mit Schusswaffen unter möglichst realitätsnahen Bedingungen, insbesondere im Kontext von Notwehr- und Nothilfesituationen.
Für die Durchführung unserer Lehrgänge im Bereich der Verteidigung mit Schusswaffen verfügen wir über eine entsprechende Gestattung, die durch das Polizeipräsidium XXXXX (in Prüfung) erteilt wurde.
Ziel des Trainings ist die Automatisierung effizienter Verteidigungstechniken im Umgang mit der Schusswaffe – ein zentraler Erfolgsfaktor für das sichere und rechtskonforme Handeln in Extremsituationen. Nach diesem Prinzip erfolgt Ihre Ausbildung.
Rechtliche Hinweise:
Gemäß § 7 Abs. 1 AWaffV sind im Schießsport die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22 WaffG) verboten. Die Veranstaltung der im Satz 1 genannten Schießübungen und die Teilnahme als Sportschütze an diesen sind verboten. Gemäß § 9 Abs.1 Satz 2 b) AWaffV ist auf einer Schießstätte unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§27 Abs. 1 Satz 1 WaffG) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis nur zulässig, wenn geschossen wird im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§22 WaffG). Unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§27 Abs. 7 Satz 1 WaffG) sind gemäß § 22 Abs. 1 AWaffV im Lehrgang „Verteidigungsschießen“ Schießübungen insbesondere die Verwendung solcher Hindernisse und Übungsbauten nicht zulässig, die der Übung über den Zweck der Verteidigung der eigenen Person oder Dritter hinaus einen polizeieinsatzmäßigen oder militärischen Charakter verleihen. Allerdings ist die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, gestattet. Laut Verordnungsbegründung ist die Übung solcher Fertigkeiten von den berechtigten Interessen des Schießsports nicht mehr gedeckt. Die Teilnahmeberechtigung zum Lehrgang „Verteidigungsschießen“ ist in § 23 AWaffV geregelt.
Hinweis:
Kein kampfmäßigen Schießens gem. § 27 Abs. 7 Satz 1 WaffG!
Rechtliche Hinweise:
Gemäß § 7 Abs. 1 AWaffV sind im Schießsport die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22 WaffG) verboten. Die Veranstaltung der im Satz 1 genannten Schießübungen und die Teilnahme als Sportschütze an diesen sind verboten. Gemäß § 9 Abs.1 Satz 2 b) AWaffV ist auf einer Schießstätte unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§27 Abs. 1 Satz 1 WaffG) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis nur zulässig, wenn geschossen wird im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§22 WaffG). Unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§27 Abs. 7 Satz 1 WaffG) sind gemäß § 22 Abs. 1 AWaffV im Lehrgang „Verteidigungsschießen“ Schießübungen insbesondere die Verwendung solcher Hindernisse und Übungsbauten nicht zulässig, die der Übung über den Zweck der Verteidigung der eigenen Person oder Dritter hinaus einen polizeieinsatzmäßigen oder militärischen Charakter verleihen. Allerdings ist die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, gestattet. Laut Verordnungsbegründung ist die Übung solcher Fertigkeiten von den berechtigten Interessen des Schießsports nicht mehr gedeckt. Die Teilnahmeberechtigung zum Lehrgang „Verteidigungsschießen“ ist in § 23 AWaffV geregelt. Kein kampfmäßigen Schießens gem. § 27 Abs. 7 Satz 1 WaffG!
Zugangsvoraussetzungen
und Zielgruppen
Gemäß § 23 Abs. 1 AWAffV dürfen zur Teilnahme am Lehrgang Verteidigungsschießen nur Personen zugelassen werden, die auf Grund eines Waffenscheins oder einer Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 des Waffengesetzes zum Führen einer Schusswaffe berechtigt sind oder denen ein in § 55 Abs. 1 des Waffengesetzes bezeichneter Dienstherr die dienstlichen Gründe zum Führen einer Schusswaffe bescheinigt hat oder denen von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung nach Abs. 2 erteilt worden ist.
Gemäß § 22 Abs. 2 AWAffV kann die zuständige Behörde Inhabern einer für Kurzwaffe ausgestellten Waffenbesitzkarteund Inhabern eines Jagdscheins, die im Sinne des § 19 WaffG persönlich gefährdet sind, die Teilnahme am Lehrgang oder Schießübungen der im § 22 AWaffV genannten Art gestatten.
Demzufolge sind wir verpflichtet, uns vor Teilnahme jedes Teilnehmenden vom Vorliegen der im Satz 1 und 2 genannten Erfordernisse zu überzeugen.
Zugangsvoraussetzungen
und Zielgruppen
Gemäß § 23 Abs. 1 AWAffV dürfen zur Teilnahme am Lehrgang Verteidigungsschießen nur Personen zugelassen werden, die auf Grund eines Waffenscheins oder einer Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 des Waffengesetzes zum Führen einer Schusswaffe berechtigt sind oder denen ein in § 55 Abs. 1 des Waffengesetzes bezeichneter Dienstherr die dienstlichen Gründe zum Führen einer Schusswaffe bescheinigt hat oder denen von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung nach Abs. 2 erteilt worden ist.
Gemäß § 22 Abs. 2 AWAffV kann die zuständige Behörde Inhabern einer für Kurzwaffe ausgestellten Waffenbesitzkarteund Inhabern eines Jagdscheins, die im Sinne des § 19 WaffG persönlich gefährdet sind, die Teilnahme am Lehrgang oder Schießübungen der im § 22 AWaffV genannten Art gestatten.
Demzufolge sind wir verpflichtet, uns vor Teilnahme jedes Teilnehmenden vom Vorliegen der im Satz 1 und 2 genannten Erfordernisse zu überzeugen.
Teilnahmebescheinigungen:
Für den Lehrgang „Verteidigungsschießen gemäß §22 AWaffV“ erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung, vorausgesetzt, dass sie vollständig anwesend sind und aktiv an den praktischen Übungen mitwirken. Die Bescheinigung enthält Angaben zu den vermittelten Inhalten, der Lehrgangsdauer, dem Datum sowie dem Veranstaltungsort.
Teilnahmebescheinigungen:
Für den Lehrgang „Verteidigungsschießen gemäß §22 AWaffV“ erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung, vorausgesetzt, dass sie vollständig anwesend sind und aktiv an den praktischen Übungen mitwirken. Die Bescheinigung enthält Angaben zu den vermittelten Inhalten, der Lehrgangsdauer, dem Datum sowie dem Veranstaltungsort.
Trainingsausrüstung:
Im Rahmen dieses Lehrgangs stellen wir den Teilnehmenden sämtliche erforderlichen Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung. Dazu gehören Schusswaffen sowie Trainingswaffen. Unser Waffenarsenal umfasst derzeit nur das Modell Glock 45 Gen5 MOS Compact weitere Waffen folgen mit der Zeit.
Zusätzlich werden elektronische Gehörschützer, Schutzbrillen, Waffen- und Magazinholster sowie ausreichend Munition bereitgestellt, um ein praxisnahes Training zu gewährleisten.
Trainingsausrüstung:
Im Rahmen dieses Lehrgangs stellen wir den Teilnehmenden sämtliche erforderlichen Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung. Dazu gehören Schusswaffen sowie Trainingswaffen. Unser Waffenarsenal umfasst derzeit nur das Modell Glock 45 Gen5 MOS Compact weitere Waffen folgen mit der Zeit.
Zusätzlich werden elektronische Gehörschützer, Schutzbrillen, Waffen- und Magazinholster sowie ausreichend Munition bereitgestellt, um ein praxisnahes Training zu gewährleisten.
Anfrage: Verteidigungsschießen
Kursgebühr:
Auf Anfrage
Dauer:
2 Tage (22-23 UE)
Teilnahmeranzahl: mind. 4 – max. 12
Bitte beachten Sie, dass wir zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben einen Vorlauf von drei Wochen benötigen.
Theoretische Inhalte:
Rechtliche Grundlagen: Wesentliche gesetzliche Regelungen rund um den Einsatz von Schusswaffen.
Statistiken und Fakten: Zahlen und Hintergründe zum tatsächlichen Schusswaffengebrauch in verschiedenen Einsatzszenarien.
Gefahrenanalyse: Erkennen potenzieller Bedrohungen und Entwicklung eines ausgeprägten Gefahrenbewusstseins.
Psychologische Aspekte: Einfluss von Stress und Angst in Gefahrensituationen sowie deren Auswirkungen auf Wahrnehmung und Handlungsfähigkeit.
Praktische Inhalte:
Schießtechniken in Ausnahmesituationen: Effektives Verhalten und präziser Waffeneinsatz unter Notwehrbedingungen.
Waffengebrauch auf kurze Distanz: Taktischer Einsatz der Schusswaffe im Nahbereich.
Ziehen und Schießen: Sicheres und schnelles Ziehen der Waffe aus dem Holster mit unmittelbarem Schussabgabe.
Schnelles Holstern: Zügiges und sicheres Zurückführen der Waffe ins Holster nach dem Einsatz.
Nachladeverfahren im Verteidigungsfall: Effizientes Nachladen unter Stress und in dynamischen Situationen.
Störungsbeseitigung: Erkennen und Beheben von Waffenstörungen unter realistischen Bedingungen.
Kombinationsübungen: Verknüpfung mehrerer Handlungsschritte in komplexen, praxisnahen Trainingsszenarien.
Kursgebühr:
Auf Anfrage
Dauer:
2 Tage (22-23 UE)
Teilnahmeranzahl: mind. 4 – max. 12
Bitte beachten Sie, dass wir zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben einen Vorlauf von drei Wochen benötigen.
Theoretische Inhalte:
Rechtliche Grundlagen: Wesentliche gesetzliche Regelungen rund um den Einsatz von Schusswaffen.
Statistiken und Fakten: Zahlen und Hintergründe zum tatsächlichen Schusswaffengebrauch in verschiedenen Einsatzszenarien.
Gefahrenanalyse: Erkennen potenzieller Bedrohungen und Entwicklung eines ausgeprägten Gefahrenbewusstseins.
Psychologische Aspekte: Einfluss von Stress und Angst in Gefahrensituationen sowie deren Auswirkungen auf Wahrnehmung und Handlungsfähigkeit.
Praktische Inhalte:
Schießtechniken in Ausnahmesituationen: Effektives Verhalten und präziser Waffeneinsatz unter Notwehrbedingungen.
Waffengebrauch auf kurze Distanz: Taktischer Einsatz der Schusswaffe im Nahbereich.
Ziehen und Schießen: Sicheres und schnelles Ziehen der Waffe aus dem Holster mit unmittelbarem Schussabgabe.
Schnelles Holstern: Zügiges und sicheres Zurückführen der Waffe ins Holster nach dem Einsatz.
Nachladeverfahren im Verteidigungsfall: Effizientes Nachladen unter Stress und in dynamischen Situationen.
Störungsbeseitigung: Erkennen und Beheben von Waffenstörungen unter realistischen Bedingungen.
Kombinationsübungen: Verknüpfung mehrerer Handlungsschritte in komplexen, praxisnahen Trainingsszenarien.
Anfrage: Verteidigungsschießen
Maßgeschneiderter, präventiver Schutz – Professionelle Sicherheitslösungen
Wir bieten individuelle Sicherheitslösungen, die präventiv und professionell auf Ihre Schutzanforderungen abgestimmt sind – von der Planung bis zur Umsetzung.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich über den gesamten Globus.
Köln | Düsseldorf | Dortmund | Berlin | München | Deutschland | Österreich | Schweiz | Europa | Spanien | Dubai | USA | International
Kontakt
Telefon: +49 (0) 155 – 625 068 93
E-Mail: info@jf-security.de
