Verantwortliche Aufsichtsperson (Schießleiter/ Standaufsicht) gemäß §27 WaffG, §§10 – 11 AWaffV

JF Security - Verantwortliche Aufsichtsperson
JF Security - Verantwortliche Aufsichtsperson (Schießleiter/ Standaufsicht)

1. Rechtliche Rahmenbedingungen

  • § 27 WaffGschreibt vor, dass auf jeder Schießstätte mindestens eine verantwortliche Aufsichtsperson eingesetzt sein muss.
  • § 10 AWaffV: Die Aufsichtsperson muss volljährig, zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig sein (u. a. § 7 WaffG). Sie muss ein Nachweisdokument führen und auf Nachfrage zeigen.
  • § 11 AWaffV: Die Aufsichtsperson überwacht ständig den Schießbetrieb, sorgt für Einhaltung aller Sicherheitsregeln und greift bei Gefahr ein. Was für alle Interessant sein dürfte: Wer als verantwortliche Aufsichtsperson qualifiziert ist, darf allein auf der Schießbahn schießen – also ohne weitere Aufsicht

2. Wer benötigt diese Qualifikation?

  • Sportschützen, Berufswaffenträger und Jäger
  • Schützen, die eigenständige Aufsichtsrollen übernehmen wollen
  • Ausbilder im Schießbetrieb

3. Warum lohnt sich der Nachweis?

  • Rechtssicherheit & Haftungsminimierung – durch offiziell anerkannte Fachkompetenz.
  • Vollumfängliche Aufsichtskompetenz – außer bei Kindern & Jugendlichen, dort benötigt man eine zusätzliche Schulung.
  • Alleinschießrecht – Befähigt, die Schießanlage selbstständig zu nutzen.
  • Professionalisierung für Vereine – mehr Handlungsspielraum und Flexibilität im Vereinsalltag oder Berufsleben.
  • Dokumentation & Legitimation – mit Zertifikat, Ausweis und (auf Wunsch) Stempel samt Schießleiternummer.

4. Kursinhalte & Abschlussdokumente

Unsere Schulung deckt alle relevanten Aspekte ab:

  • Gesetzliche Grundlagen (WaffG & AWaffV), Altersgrenzen, Standordnung, Munition
  • Verantwortlichkeiten, Unfallprävention, Verhalten in Notfällen
  • Bewaffnete Übungen, Reinigung & Wartung der Schießbahn

Abschluss der Ausbildung:

  • Webinar meistens an Wochenenden (ca. 2 Stunden) + Wissenstest (6 Fragen)
  • Eigenstudium mit einem PDF-Skript + Wissenstest (6 Fragen)

Ziel: Erhalt

  1. Offizielles Zertifikat
  2. Schießleiter-Ausweis
  3. Optional: Schießleiter-Stempel mit Schießleiter Nummer

Damit bist du berechtigt:

  • andere Personen zu beaufsichtigen,
  • alleine auf Schießbahnen zu schießen,

Fazit

Die Ausbildung zur verantwortlichen Aufsichtsperson ist ein Muss für jeden, der

  • Sicherheit und Effizienz im Schießbetrieb gewährleisten will,
  • rechtlich abgesichert handeln möchte,
  • und sich maximale Flexibilität wünscht – etwa durch die Berechtigung zum eigenständigen Schießen.

🎓 Jetzt anmelden – zwei Wege zur Qualifikation:

  1. Webinar am Wochenende – live, via Teams
  2. Selbststudium ohne Zeitdruck – PDF-Skript – flexibel und zeitlich unabhängig. (Empfehlung)

👉 Informiere dich und buche direkt auf unserer Website. Für Fragen zur Buchung, Abläufen oder Voraussetzungen erreichst du uns jederzeit.

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Verantwortliche Aufsichtsperson (Schießleiter/ Standaufsicht)

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