JF Security & Protection Consulting
Bewaffneter Personenschutz – JF Security & Protection Consulting

Bewaffneter
Personenschutz

Für Gefährdungslagen, in denen unbewaffneter Schutz nicht ausreicht. Rechtssicher, verhältnismäßig und ausschließlich mit den erforderlichen behördlichen Voraussetzungen.

In Deutschland nur mit Gefährdungsanalyse des BKA zulässig.

BKA-AnalysePflichtvoraussetzung
§ 7 WaffGZertifiziert
DE / INTEinsatzgebiet

Gesetzliche Voraussetzung in Deutschland

Bewaffneter Personenschutz erfordert eine Gefährdungsanalyse des BKA

In Deutschland ist das Tragen und der Einsatz von Schusswaffen im privaten Personenschutz an eine behördlich anerkannte Gefährdungsanalyse des Bundeskriminalamtes (BKA) geknüpft. Diese Analyse muss eine konkrete, individuelle Gefährdungslage für die zu schützende Person bestätigen.

Ohne diese Voraussetzung ist der Einsatz scharfer Waffen durch private Personenschützer in Deutschland rechtlich nicht zulässig — unabhängig von der Qualifikation des Personenschützers. JF Security & Protection Consulting hält sich vollständig an diesen Rechtsrahmen und lehnt Aufträge ohne die erforderliche behördliche Grundlage ab.

Rechtliche Grundlagen

Voraussetzungen für
bewaffneten Einsatz

01

Gefährdungsanalyse des BKA

In Deutschland darf bewaffneter Personenschutz nur dann ausgeübt werden, wenn eine anerkannte Gefährdungsanalyse des Bundeskriminalamtes (BKA) vorliegt, die eine konkrete Gefährdungslage für die zu schützende Person bestätigt. Ohne dieses Dokument ist der Einsatz scharfer Waffen im privaten Personenschutz nicht zulässig.

Pflichtvoraussetzung Deutschland
02

Waffensachkunde § 7 WaffG & Sachkunde § 34a GewO

Alle bewaffneten Personenschützer von JF Security & Protection Consulting verfügen über die Waffensachkunde gemäß § 7 Waffengesetz — die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation für Berufswaffenträger, sowohl für Lang- als auch für Kurzwaffen. Zusätzlich ist jeder im Sicherheitsdienst tätige Mitarbeiter im Besitz der Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO (IHK) sowie einer behördlich ausgestellten Bewacher-ID — dem amtlichen Nachweis der Zuverlässigkeit und Qualifikation für gewerbliche Sicherheitsdienstleistungen.

03

Behördliche Waffenerlaubnis

Der Einsatz von Schusswaffen im Personenschutz setzt eine behördlich erteilte Erlaubnis voraus. JF Security & Protection Consulting verfügt über die erforderlichen Genehmigungen und handelt ausschließlich im Rahmen des deutschen Waffenrechts.

04

Rechtlicher Einsatzrahmen

Der Einsatz der Waffe ist ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Notwehr (§ 32 StGB) und Nothilfe zulässig — als letztes Mittel nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Unsere Personenschützer sind auf genau diesen Rahmen geschult.

Ausrüstung

Waffen & Ausrüstung
im bewaffneten Einsatz

Kurzwaffen

Dienstpistolen in zulässigen Kalibern — getragen verdeckt oder offen je nach Einsatzlage und behördlicher Vorgabe. Regelmäßiges Training auf Schießanlagen unter zugelassener Aufsicht.

Langwaffen

Für Einsätze mit erhöhtem Risikoprofil, bei denen Reichweite und Wirkung eine Rolle spielen — in Abstimmung mit Behörden und den spezifischen Anforderungen des Mandanten.

Ballistischer Körperschutz

Schutzwesten der entsprechenden Schutzklasse — auf den jeweiligen Gefährdungsgrad abgestimmt, zivil tragbar und nicht sichtbar unter der Einsatzkleidung.

Ergänzende Verteidigungsmittel

Zusätzlich zur Schusswaffe: Einsatzstock, Handschellen, CS-Gas und Kommunikationstechnik — für ein vollständiges Einsatzspektrum ohne voreiligen Waffeneinsatz.

Typische Einsatzlagen

Wann bewaffneter Schutz
erforderlich ist

01

Bedrohte Führungskräfte & Unternehmer

Wenn eine konkrete, behördlich bestätigte Bedrohungslage vorliegt und unbewaffneter Schutz nicht mehr ausreicht.

02

Politisch exponierte Personen

Politiker, Diplomaten und öffentliche Amtsträger mit bestätigter Gefährdung durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure.

03

Prominente & Medienpersönlichkeiten

Bei nachgewiesener Bedrohungslage — Stalking, Anschlagsdrohungen oder konkrete Übergriffe in der Vergangenheit.

04

Reisen in Hochrisikogebiete

Für Einsätze in Regionen, in denen die Sicherheitslage bewaffneten Schutz erfordert — in Koordination mit lokalen Behörden und Partnern.

05

Werttransporte & Sondertransporte

Bewaffnete Begleitung von Transporten mit besonders hohem Wert oder besonderem Risikopotenzial.

06

Eskalation aus bestehendem Schutz

Wenn sich die Gefährdungslage eines laufenden Schutzauftrags verschärft und eine Anpassung auf bewaffneten Schutz erforderlich wird.

Ablauf

Vom Erstgespräch
zum Einsatz

01

Erstgespräch & Lageeinschätzung

Wir analysieren Ihre Situation nüchtern — welche Gefährdung liegt vor, welche Dokumente existieren bereits, welcher Schutz ist wirklich notwendig.

02

Prüfung der BKA-Gefährdungsanalyse

Wir prüfen gemeinsam, ob eine Gefährdungsanalyse des BKA vorliegt oder eingeleitet werden kann. Ohne diese ist bewaffneter Schutz in Deutschland rechtlich nicht möglich — wir begleiten Sie auch bei diesem Schritt.

03

Behördliche Abstimmung

Klärung aller erforderlichen Genehmigungen, behördlichen Meldungen und waffenrechtlichen Voraussetzungen — vollständig von uns koordiniert.

04

Konzepterstellung & Teamaufstellung

Auswahl und Briefing des geeigneten Teams, Planung der Schutzmaßnahmen, Abstimmung mit dem Mandanten.

05

Operativer Einsatz

Bewaffneter Schutz im vereinbarten Umfang — mit klaren Eskalationsstufen, laufender Lagebeurteilung und engem Kontakt zum Mandanten.

Häufige Fragen

Bewaffneter
Schutz —
Ihre Fragen

Kontakt

Ihre Sicherheit hat
rechtliche Grundlagen

Wir prüfen gemeinsam, ob die Voraussetzungen für bewaffneten Personenschutz in Ihrer Situation gegeben sind — und begleiten Sie, wenn nötig, auch durch den behördlichen Prozess. Vertraulich und kostenlos.