
Verantwortung
am Schießstand
Ausbildung zur verantwortlichen Aufsichtsperson gem. §27 WaffG sowie §10, §11 AWaffV — rechtssicher, bundesweit anerkannt.
Staatlich anerkannter Kurs von JF Security & Protection Consulting · Genehmigung Polizeipräsidium Bielefeld
Jetzt anmelden →Über den Kurs
Rechtlich qualifiziert
Schießbetrieb leiten
Die Ausbildung zur verantwortlichen Aufsichtsperson richtet sich an alle Personen, die eigenverantwortlich Schießbetrieb auf Schießstätten leiten, beaufsichtigen oder Schützen einweisen möchten. Grundlage bilden §27 WaffG sowie §10 und §11 AWaffV.
Im Kurs werden alle relevanten Aufgaben, Pflichten und Haftungsaspekte der verantwortlichen Aufsichtsperson praxisnah vermittelt. Besonderes Augenmerk liegt auf sicherheitsrelevanten Szenarien, Dokumentationspflichten und dem korrekten Verhalten bei Störungen und Notfällen.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat sowie einen persönlichen Ausweis als verantwortliche Aufsichtsperson — auf Wunsch mit offiziellem Stempel.
Kursinhalte
- 01Rechtliche Grundlagen: §27 WaffG, §10 und §11 AWaffV
- 02Aufgaben, Pflichten und Haftung der verantwortlichen Aufsichtsperson
- 03Einweisung in Schießstätten sowie Kontrolle der Sicherheitsvorkehrungen
- 04Anmeldung und ordnungsgemäße Durchführung eines Schießbetriebs
- 05Umgang mit verbotenen Waffenarten und unzulässigen Schießübungen
- 06Verhalten bei Störungen, Verletzungen und Notfällen am Schießstand
- 07Dokumentations- und Meldepflichten nach einem Vorfall
Aufgaben und Pflichten
Was die Aufsichtsperson
verantwortet
Aufsichtspflicht
Die verantwortliche Aufsichtsperson übernimmt die persönliche Verantwortung für den sicheren Ablauf des Schießbetriebs auf dem Stand.
Einweisungspflicht
Alle Schützen sind vor Beginn des Schießens durch die Aufsichtsperson in die Schießstätte und die geltenden Sicherheitsregeln einzuweisen.
Unterbindungspflicht
Unzulässige Schießübungen oder der Einsatz verbotener Waffen und Munition sind unverzüglich zu unterbinden und, sofern nötig, zu melden.
Dokumentationspflicht
Vorfälle, Verletzungen und Störungen sind lückenlos zu dokumentieren und den zuständigen Behörden fristgerecht anzuzeigen.
Rechtlicher Hintergrund
Staatlich anerkannter Kurs
Dieser Kurs wird auf Grundlage der staatlichen Anerkennung des Polizeipräsidiums Bielefeld (Aktenzeichen: ZA 12.7 – 22.57.06.2028-02/02.2025) durchgeführt. JF Security & Protection Consulting ist offiziell berechtigt, Lehrgänge zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition gemäß § 3 Abs. 2 AWaffV anzubieten.
Die Qualifikation als verantwortliche Aufsichtsperson (§27 WaffG i. V. m. §10, §11 AWaffV) ist bundesweit anerkannt und berechtigt zur eigenverantwortlichen Leitung und Beaufsichtigung von Schießbetrieb auf Schießstätten.
Ablauf des Kurses
So läuft Ihr Kurs
Schritt für Schritt
Kursgebühr
89 € zzgl. MwSt
pro Teilnehmer · inkl. Zertifikat und Ausweis
+ 26,90 € zzgl. MwSt
optionaler personalisierter Stempel
Auf Wunsch fertigen wir zusätzlich einen personalisierten Stempel mit Ihrer Registrierungsnummer für 26,90 € zzgl. MwSt. an.
Online-Kurs via Microsoft Teams
Für geschlossene Gruppen
- 01Den Microsoft Teams-Link erhalten Sie vorab per E-Mail.
- 02Am gebuchten Kurstag einfach einloggen — und los geht's.
- 03Der Kurs dauert ca. 2 – 3 Stunden.
- 04Die Kamera muss während des Kurses eingeschaltet sein — als Nachweis der Anwesenheit.
Online-Kurs: Eigenstudium
PDF + Wissenstest
- 01Nach erfolgreicher Buchung erhalten Sie ein ausführliches PDF per E-Mail.
- 02Lesen Sie das PDF in Ruhe durch — ganz ohne Zeitdruck. Sie entscheiden selbst, wann Sie bereit für den Wissenstest sind.
Ende des Kurses
- 01Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat per E-Mail.
- 02Ihr offizielles Zertifikat und den Ausweis (ggf. Stempel) senden wir Ihnen im Anschluss per Post zu.
- 03Der Wissenstest besteht aus Multiple-Choice-Fragen — bestanden ab 60 % richtig beantworteten Fragen.
- 04Der Wissenstest wird per E-Mail zugesendet und ist ebenfalls per E-Mail zu beantworten.
Wichtiger Hinweis zur Anerkennung
Der Standaufsicht-Ausweis ist keine offizielle Qualifikation im Sinne der Schießsportverbände, da sportliche Regelwerke nicht Bestandteil des Kurses sind.
Dennoch wird der Ausweis in der Praxis von vielen Schießständen und Vereinen zur Buchung von Schießbahnen und für Trainingsaufsichten anerkannt.
Behörden akzeptieren den Ausweis, da alle erforderlichen rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Kursanmeldung
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+49 (0) 5251 – 539 838 0